Verkaufsbedingungen für Unternehmen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmen
Die Bedingungen sind bei der IHK unter der IHK-Nummer 69139652
ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN von Mood Company B.V. STATUTARISCH IN EMMEN FÜR Business to Business.
1. Allgemeines
Auf alle unsere Angebote, Verkaufsverträge, Aufträge und daraus resultierenden Lieferungen und Werkverträge finden diese Allgemeinen Bedingungen Anwendung. Die Anwendbarkeit von Allgemeinen Bedingungen, die von der Gegenseite verwendet werden, wird ausdrücklich zurückgewiesen. Abweichungen von diesen Allgemeinen Bedingungen binden uns nur, wenn wir diese Abweichungen schriftlich bestätigt haben. An eventuell vereinbarten Abweichungen kann die Gegenseite keine Rechte für zukünftige Transaktionen ableiten. Der niederländische Text der Allgemeinen Bedingungen ist der authentische Text und hat Vorrang vor Übersetzungen dieser Allgemeinen Bedingungen.Unter 'schriftlich' wird in diesen Bedingungen verstanden: per Brief, per Telefax oder auf elektronischem Weg.
2. Zustandekommen von Verträgen
Unsere Angebote, mündlich oder schriftlich gemacht, sind unverbindlich. Wir sind erst gebunden, nachdem wir eine Bestellung und/oder einen Auftrag schriftlich angenommen haben, durch eine Rechnung, auch wenn wir ein schriftliches Angebot gemacht haben. Wir behalten uns das Recht vor, unser Angebot nach Annahme eines Angebots durch die Gegenseite innerhalb von zwei Werktagen zu widerrufen. Der Abschluss verbindlicher Verträge bleibt der Geschäftsführung vorbehalten, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Genehmigung der Geschäftsführung vor. Der Vertrag wird stets unter der aufschiebenden Bedingung geschlossen, dass aus von uns eingeholten Informationen die nach unserer Auffassung ausreichende Kreditwürdigkeit der Gegenseite hervorgeht.Gezeigte oder bereitgestellte Muster, Modelle, Bilder, Dokumentationen und weitere Spezifikationen dienen lediglich zur Kennzeichnung, ohne dass die jeweilige Sache daran gebunden ist.
3. Rechte des geistigen Eigentums
Wir behalten uns alle Rechte des geistigen Eigentums an den in unseren Angeboten und/oder Verträgen enthaltenen Daten sowie an den von uns bereitgestellten Modellen, Mustern, Zeichnungen, Bildern und/oder Gebrauchsanweisungen vor. Wir sind nicht haftbar für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums Dritter, die im Zusammenhang mit der Durchführung eines Vertrages zwischen uns und der Gegenpartei begangen werden könnten. Die Gegenpartei ist verpflichtet, uns von Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages mit uns begangen werden, freizustellen.
4.Abweichungen in den Daten
Wir sind nicht verantwortlich für geringfügige Abweichungen zwischen den von uns angegebenen und den tatsächlichen Nummern, Arten, Größen, Mengen, Farben, Bildern und/oder anderen Daten, es sei denn, es wird dadurch eine wesentliche Änderung in der technischen und/oder ästhetischen Ausführung der Waren herbeigeführt.
Die Gegenpartei ist verpflichtet, die Lieferung zu akzeptieren. Wir haften nicht für etwaige Schäden, die aus solchen geringfügigen Abweichungen resultieren. Abweichungen von weniger als 10 (zehn) Prozent gelten in jedem Fall als gering.
5. Preise
Wir behalten uns das Recht vor, Änderungen in einem oder mehreren der kostpreisbestimmenden Faktoren wie Transportkosten, Preise für Rohstoffe oder Materialien, Wechselkursverhältnisse, Einfuhrzölle oder Umsatzsteuer, die sich auf die vereinbarte Leistung beziehen und die nach dem Datum unseres Angebots, respektive nach Zustandekommen des Vertrags, aber vor der Lieferung auftreten, an die Gegenpartei weiterzugeben. Die Preise der von uns angebotenen, respektive verkauften Waren sind auf Basis der Lieferung ab Werk, Emmen, Niederlande (EXW, Incoterms 2010), zuzüglich B.T.W., Einfuhrzölle und anderer von der Regierung auferlegter Abgaben und Steuern berechnet, sofern nicht anders schriftlich angegeben.
6. Zahlung
Sofern nicht anders vereinbart, gilt für jeden Auftrag eine Vorauszahlung von mindestens 50%.Der Gesamtbetrag des Auftrags muss gemäß den Beträgen der Rechnung spätestens bis zum auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum bezahlt werden. Einbehalt, Verrechnung oder Aussetzung der Zahlung sind durch die Gegenpartei nicht gestattet. Zahlungen, die von der Gegenpartei geleistet werden, dienen stets in erster Linie der Begleichung aller geschuldeten Zinsen und Kosten und in zweiter Linie der fälligen Rechnungen, die am längsten offen sind, selbst wenn die Gegenpartei angibt, dass die Zahlung sich auf eine spätere Rechnung bezieht. Wenn unsere Gegenpartei die von ihr geschuldete Zahlung nicht rechtzeitig leistet, ist sie, ohne dass eine Mahnung erforderlich ist, über den fälligen Betrag gesetzliche Zinsen für Handelsgeschäfte ab dem Fälligkeitsdatum dieses Betrags schuldig.Falls unser Vertragspartner den fälligen Betrag nicht rechtzeitig zahlt, ist unser Vertragspartner zudem verpflichtet, alle mit der Eintreibung verbundenen außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten zu tragen. Die außergerichtlichen Kosten werden auf 15 (fünfzehn) Prozent des Rechnungsbetrags mit einem Minimum von 250 € (zweihundertfünfzig Euro) festgelegt. Unser Vertragspartner ist verpflichtet, uns auf unser erstes Verlangen bei oder nach Abschluss des Vertrags (zusätzliche) persönliche oder geschäftliche Sicherheiten für die Erfüllung seiner (Zahlungs-)verpflichtungen gegenüber uns zu stellen. Die Weigerung des Vertragspartners, die geforderte Sicherheit zu leisten, gibt uns das Recht, unsere Verpflichtungen auszusetzen und berechtigt uns letztendlich, den Vertrag ohne Mahnung oder gerichtliches Eingreifen ganz oder teilweise zu kündigen, unbeschadet unseres Rechts auf Schadensersatz für eventuell erlittene Schäden.
7. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns an den Vertragspartner gelieferten Waren vor, bis der Kaufpreis einschließlich Zinsen und Kosten für all diese Waren vollständig bezahlt ist. Sollten wir im Rahmen dieser Verkaufsverträge für den Vertragspartner durch diese zu vergütende Arbeiten durchführen, gilt das vorgenannte Eigentumsvorbehalt, bis der Vertragspartner auch diese Forderungen von uns vollständig beglichen hat. Das Eigentumsvorbehalt gilt auch für die Forderungen, die wir gegen den Vertragspartner aufgrund von dessen Nichterfüllung einer oder mehrerer seiner Verpflichtungen uns gegenüber erhalten könnten. Solange unser vorgenanntes Eigentum besteht, ist unser Vertragspartner nicht berechtigt, über die von uns gelieferten Waren zu verfügen und/oder diese zu veräußern und/oder zu belasten und/oder zu bearbeiten oder zu verarbeiten.Es ist der Gegenseite jedoch gestattet, die Waren im Rahmen ihrer normalen Geschäftstätigkeit zu verwenden c.q. zu verkaufen, mit der Maßgabe, dass, bis die Gegenseite die Waren vollständig bezahlt hat und ihren weiteren Verpflichtungen aus ähnlichen Verträgen mit uns nachgekommen ist, wir in die Rechte der Gegenseite gegenüber deren Abnehmern eintreten. Die Gegenseite überträgt uns in diesem Fall, soweit erforderlich, diese Rechte, die wir akzeptieren. Es ist der Gegenseite jedoch nicht gestattet, die Waren im Rahmen ihrer normalen Geschäftstätigkeit zu veräußern, wenn die Gegenseite einen Antrag auf Zahlungsaufschub gestellt hat oder die Gegenseite für insolvent erklärt wurde.
Solange unser oben genanntes Eigentum besteht, sind wir berechtigt, die von uns gelieferten Waren ohne Mahnung oder gerichtliches Eingreifen auf Kosten der Gegenseite von dem Ort zurückzuholen, an dem sie sich befinden.Die Gegenpartei ist verpflichtet, die von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren mit der nötigen Sorgfalt und erkennbar als unser Eigentum zu verwahren. Falls die Gegenpartei in Deutschland oder in Belgien ansässig ist und die von uns zu liefernden Waren tatsächlich in Deutschland oder in Belgien an die Gegenpartei geliefert werden, dann werden die güterrechtlichen Folgen des Eigentumsvorbehalts der an die deutsche oder belgische Gegenpartei gelieferten und/oder zu liefernden Waren durch deutsches oder belgisches Recht geregelt. In einem solchen Fall sind die vorhergehenden Bestimmungen dieses Artikels 7 nicht anwendbar. Für die in Deutschland ansässige Gegenpartei gelten diese als ersetzt durch die Bestimmungen von Anhang 1 zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für die in Belgien ansässige Gegenpartei gelten die folgenden Bedingungen: "Im Falle der Nichtzahlung am Fälligkeitstag kann der Verkauf von uns als von Rechts wegen nichtig betrachtet werden und zwar ohne Mahnung.Die Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Preises unser Eigentum. Alle Risiken trägt die Gegenseite. Die geleisteten Anzahlungen bleiben uns zur Deckung möglicher Verluste bei Wiederverkäufen erworben.
8. Lieferung
Die Lieferbedingungen werden pro Transaktion vereinbart. Alle Lieferbedingungen gelten gemäß Incoterms 2010. Unsere Gegenseite ist verpflichtet, die Waren zum Zeitpunkt der Bereitstellung gemäß dem Vertrag abzunehmen.Falls die Gegenpartei die Waren nicht in Empfang nimmt, ist die Gegenpartei im Verzug und wir sind nach Wahl berechtigt:
(a) die Waren auf Kosten und Risiko unserer Gegenpartei mit einem von uns gewählten Transportmittel an die Adresse der Gegenpartei zu (lassen) transportieren oder die Waren auf Kosten und Risiko unserer Gegenpartei einzulagern,
oder
(b) den Vertrag ohne Mahnung und ohne gerichtliches Eingreifen für aufgehoben zu erklären, unbeschadet unseres Rechts auf Ersatz des von uns erlittenen Schadens c.q. entgangener
Gewinn, zuzüglich der gesetzlichen Zinsen, die ab dem Zeitpunkt berechnet werden, an dem die Forderung fällig ist.
Das Vorstehende gilt unbeschadet der uns sonst zustehenden Rechte.
9. Lieferzeit
Eine von uns angegebene Lieferzeit gilt stets als Indikation und nicht als verbindliche Frist.Wir sind nicht früher in Verzug hinsichtlich der Lieferzeit, als nachdem wir schriftlich von der Gegenseite in Verzug gesetzt wurden, die uns hierbei die Möglichkeit gegeben hat, dennoch innerhalb einer angemessenen Frist zu liefern, und wir dem nicht nachgekommen sind. Die Lieferzeit beginnt nicht früher, als nachdem wir eine Bestellung und/oder einen Auftrag schriftlich angenommen haben und unsere Gegenseite uns alle für die Ausführung des Vertrages erforderlichen Daten c.q Materialien zur Verfügung gestellt hat und wir die eventuell vereinbarte Vorauszahlung der Gegenseite erhalten haben. Stellt sich während der Ausführung des Vertrages heraus, dass es zu Verzögerungen bei der Lieferung kommt, wird die Lieferzeit um so viele Tage verlängert, wie die aufgetretene Verzögerung gedauert hat.Wir sind nicht haftbar für Schäden, die aus einer nicht rechtzeitigen Lieferung resultieren, sofern und soweit diese nicht rechtzeitige Lieferung auf Umstände zurückzuführen ist, die nicht zu unserem Risiko und unserer Verantwortung gehören, einschließlich der nicht (rechtzeitigen) Erfüllung durch Lieferanten. Nur bei einer übermäßigen Überschreitung (mehr als 12 Wochen) der vereinbarten Lieferzeit hat die Gegenpartei das Recht, den Vertrag zu kündigen, es sei denn, die Überschreitung wird durch höhere Gewalt verursacht. Die Gegenpartei hat jedoch niemals Anspruch auf eine Vertragsstrafe oder Schadensersatz. Das Nicht-(rechtzeitige) Erfüllen einer Zahlungsobligation durch die Gegenpartei schränkt unsere Lieferverpflichtung ein. Wir behalten uns das Recht vor, die Waren in Teilen zu liefern, in welchem Fall die nachfolgend beschriebenen (Zahlungs-)bedingungen auch auf jede Teillieferung Anwendung finden.
10.Beschwerden
Unser Vertragspartner ist verpflichtet, bei der Lieferung zu überprüfen, ob die Waren dem Vertrag entsprechen. Unser Vertragspartner ist verpflichtet, etwaige Beschwerden über die von uns gelieferten Waren innerhalb von 8 (acht) Tagen nach Lieferung schriftlich bei uns einzureichen. Dies gilt auch für nicht bestellte gelieferte Artikel. Handelt es sich um einen äußerlich nicht sichtbaren Mangel, ist unser Vertragspartner verpflichtet, Beschwerden über die von uns gelieferten Waren innerhalb von 8 (acht) Tagen nach Feststellung des Mangels, jedoch in jedem Fall innerhalb von 3 (drei) Monaten nach Lieferung schriftlich bei uns einzureichen.
Alle Beschwerden müssen von unserem Vertragspartner unter Angabe der Auftrags-/Rechnungsnummer eingereicht werden. Reklamationen über Rechnungen sind ebenfalls schriftlich einzureichen und zwar innerhalb von 8 (acht) Tagen nach Rechnungsdatum.
Bei ausbleibender fristgerechter Einreichung von Beschwerden erlischt jeder Anspruch gegen uns.Eine Rücksendung von Waren ist nur möglich, wenn die Waren sich im Originalzustand und in unbeschädigter Verpackung befinden. Artikel, die nicht von uns stammen oder mit (Preis)Aufklebern versehen sind, die nicht von uns angebracht wurden, sind von der Rücksendung ausgeschlossen. Spätestens innerhalb von 1 (einem) Monat nach unserer Genehmigung zur Rücksendung müssen die zurückgesendeten Waren bei uns eingegangen sein. Sofern nicht anders vereinbart, gehen Rücksendungen zu Lasten und Risiko unseres Vertragspartners.
Die folgenden Waren sind von der Rücksendung ausgeschlossen:
- Abgelaufene/deleted Artikel (zum Zeitpunkt der Bearbeitung der Anfrage durch uns);- Ausverkauf und Überbestände (cut-outs Artikel);
- Merchandiseartikel
11.Garantie; Haftungsbeschränkung
Wir haften für die von uns gelieferten Waren nicht weiter oder anders als wegen Material- und/oder Konstruktionsfehlern in den Waren, die innerhalb von 3 (drei) Monaten nach dem Lieferdatum gemäß Artikel 8 zutage treten, sofern solche Fehler die Brauchbarkeit oder die Qualität der Waren erheblich mindern. Unsere Haftung aus diesem Artikel beschränkt sich auf die kostenlose Lieferung von Ersatz-(teilen der) Waren. Wir sind berechtigt, anstelle von Ersatzwaren die defekten (Teile der) gelieferten Waren zu reparieren oder gegen Rückzahlung des entsprechenden Teils des Rechnungsbetrags zurückzunehmen.Auf von Dritten gelieferten und von uns an unseren Vertragspartner gelieferten Waren, auch wenn die von uns gelieferten Waren aus von Dritten an uns gelieferten Waren zusammengesetzt sind, gewähren wir unserem Vertragspartner dieselbe Garantie, jedoch keine weitergehende Garantie als die, die wir von unseren Lieferanten erhalten haben. Unser Vertragspartner kann sich nur dann auf Verpflichtungen unsererseits, die auf diesem Artikel basieren, berufen, nachdem unser Vertragspartner alle seine Verpflichtungen aus dem mit uns geschlossenen Vertrag erfüllt hat. Sollten wir aus irgendeinem Grund haftbar sein, ist unsere Haftung auf den Betrag beschränkt, der dem Rechnungswert der betroffenen Waren entspricht, exklusive Steuern, mit der Maßgabe, dass wir höchstens und ausschließlich bis zu einem Betrag von 5.000 € (fünftausend Euro) pro Schadensfall haftbar sind. Eine Reihe von zusammenhängenden schadensverursachenden Ereignissen gilt für die Anwendung dieses Artikels als ein Ereignis/Schadensfall.Wir sind niemals haftbar für die Entschädigung von immateriellen Schäden, Geschäftsschäden, indirekten Schäden, Gewinnverlust oder anderen Folgeschäden. Unser Vertragspartner ist verpflichtet, uns von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die im Zusammenhang mit von uns gelieferten Waren c.q und erbrachten Dienstleistungen stehen.
12.Nicht-Einhaltung
Wenn die Gegenpartei in irgendeiner Weise gegenüber uns ihre Verpflichtungen nicht erfüllt oder wenn Gründe vorliegen, die befürchten lassen, dass die Gegenpartei uns gegenüber ihre Verpflichtungen nicht erfüllen wird, sowie im Falle eines Antrags auf Zahlungsaufschub, erlangtem (vorläufigen) Zahlungsaufschub, Insolvenzantrag, Anzeige oder Forderung auf Insolvenz, Liquidation oder Einstellung (eines Teils) des Unternehmens der Gegenpartei, sind wir, unbeschadet unserer sonstigen Rechte und ohne jegliche Verpflichtung zur Schadensersatzleistung, berechtigt, die Vereinbarung(en) ohne die Notwendigkeit einer Mahnung oder gerichtlichen Intervention ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder die (weitere) Ausführung der Vereinbarung(en) auszusetzen.
13. Stornierung
Die Stornierung eines Auftrags durch die Gegenpartei ist grundsätzlich nicht möglich.Falls die Gegenseite einen Auftrag dennoch ganz oder teilweise storniert, aus welchem Grund auch immer, können wir alle im Hinblick auf die Ausführung des Auftrags vernünftigerweise entstandenen Kosten (unter anderem Kosten für Vorbereitung, Teile, Lagerung usw.) in Rechnung stellen, unbeschadet unseres Rechts auf Schadensersatz wegen entgangenen Gewinns und sonstiger Schäden. Im Falle einer Stornierung sind von der Gegenseite zudem Stornokosten zu zahlen. Diese betragen 30% (dreißig Prozent) bis 100% (hundert Prozent), abhängig von bereits erbrachten Lieferungen / Leistungen durch uns, vom Auftragswert, zuzüglich Mehrwertsteuer (sofern zutreffend).
14.Höhere Gewalt
Im Falle höherer Gewalt haben wir das Recht, nach unserer Wahl die Ausführung des Vertrages bis zu dem Zeitpunkt auszusetzen, an dem die höhere Gewalt-Situation beendet ist, oder den Vertrag, soweit er noch nicht ausgeführt ist, ganz oder teilweise ohne gerichtliche Intervention und ohne verpflichtet zu sein, eine Schadensersatzleistung zu zahlen, zu kündigen.
Unter höherer Gewalt versteht man alles, was sich vernünftigerweise außerhalb unseres direkten Einflusses ereignet, einschließlich - aber nicht beschränkt auf - Streik, Ausschluss, Blockade, Unruhen, Störung der öffentlichen Ordnung, Energiemangel, Störungen in der Energieversorgung, Transportverbot, Brand, Transportunfall, Transport-/Zollverzögerung, Betriebsunfall, Krieg oder Kriegsgefahr, Naturkatastrophe, Überschwemmung. Auch dann liegt höhere Gewalt vor, wenn die betreffende Umstände zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages vorhersehbar waren.
15.Anwendbares Recht; zuständiges Gericht
Auf diese Bedingungen sowie auf all unsere Angebote und/oder Verkaufsverträge und/oder Werkverträge findet das niederländische Recht Anwendung, mit Ausnahme der Bestimmungen in Artikel 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Anwendbarkeit des Wiener Übereinkommens über internationale Kaufverträge über bewegliche Sachen vom 11. April 1980 ist ausdrücklich ausgeschlossen. Das zuständige Gericht in Zwolle ist befugt, Klagen gegen uns und/oder von uns eingereichte Klagen zu verhandeln, unbeschadet unseres Rechts, den Streitfall nach Wunsch einem anderen zuständigen Gericht vorzulegen. Das Vorstehende lässt unsere Rechte unberührt, eine Entscheidung durch Schiedsgerichtsbarkeit der Internationalen Handelskammer gemäß der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer durch einen Schiedsrichter zu erlangen. Der Schiedsgerichtsstand ist Emmen, Niederlande.Die Schiedsverfahren werden in englischer Sprache durchgeführt.
16. Verjährung
Forderungen und Einwendungen, die auf Tatsachen beruhen, die die Behauptung rechtfertigen würden, dass die gelieferte Ware nicht dem Vertrag entspricht, verjähren nach Ablauf eines Jahres nach Lieferung.
17. Umwandlung
Sofern und soweit aufgrund von Angemessenheit und Billigkeit auf eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht verwiesen werden kann, erhält diese Bestimmung hinsichtlich Inhalt und Bedeutung eine möglichst entsprechende Auslegung, auf die verwiesen werden kann. Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind bei der Handelskammer hinterlegt. Es gilt die zuletzt hinterlegte Version.